Erfolg für Poolbauer

Für einen namhaften Poolhersteller konnten wir einen großen Erfolg erzielen. Unserem Mandanten wurde vorgeworfen, schadhaftes Material verwendet zu haben und außerdem den Pool beim Transport beschädigt zu haben. Dadurch sei es zu einer Aufwölbung des Bodens gekommen.

Im Verfahren konnte gezeigt werden, dass der Bauherr die – eindeutigen – Informations- und Wartungsanleitungen missachtet hat. Pool dürfen nämlich niemals ganz entleert werden, da sonst das Grundwasser oder unter die Poolfolie eintretendes Niederschlagswasser aufgrund des herrschenden Unterdrucks den Poolboden nach oben drückt.

Der Pool war irreparabel beschädigt – der Bauherr bleibt auf dem Schaden sitzen. Die dennoch angebotene Kulanzlösung (Lieferung eines neuen Pools bei selbst zu tragenden Ein- und Ausbaukosten) wurde aus unerfindlichen Gründen abgelehnt.