Immobilienrecht

Fundierte Expertise für beständige Werte

Rechtsanwalt für Immobilienrecht

„Wir vertreten Makler, Eigentümer, Bauträger, Nachbarn sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei allen liegenschaftsbezogenen Themen.“

Vertragserrichtung
Vertragserrichtung

Wir errichten alle Arten von Verträgen über Liegenschaftstransaktionen und übernehmen die Treuhandschaft. Wir kümmern uns um die gesamte Abwicklung.

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum

Wohnungseigentum ist eine beliebte Form des Miteigentums vor allem in größeren Wohnanlagen. Wir unterstützen Sie in sämtlichen Belangen des Wohnungseigentums von der Begründung bis zur Geltendmachung von Schäden durch die Eigentümergemeinschaft.

Gewaehrleistung und Schadenersatz

Gewährleistung und Schadenersatz

Nicht selten treten nach dem Kauf gebrauchter Immobilien Mängel und Schäden auf. Unter Umständen hat der Käufer gegen den Verkäufer Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Ansprüche.

Mehrkostenforderung

Beinahe kein Bauvorhaben kommt ohne sie aus. Wir unterstützen Sie bei der Prüfung und Durchsetzung bzw. bei der Abwehr von Mehrkostenforderungen.

Zivilprozess

Zahlreiche Bauvorhaben landen vor Gericht. Wir unternehmen für Sie alles, um eine außergerichtliche Lösung zu finden, vertreten Sie aber auch schlagkräftig vor Gericht.

Baubewilligung

Bereits im Baubewilligungsverfahren gibt es zahlreiche Rechtsfragen zu beachten. Wir unterstützen Sie in der Phase der Baubewilligung bis zur Rechtskraft des Baubescheides.

Immobilienertragssteuer

Immobilienertragsteuer

Die ImmoESt beim Immobilienverkauf ist ein Dauerbrenner und äußerst heikel. Wir übernehmen im Rahmen der „Selbstberechnung“ die Berechnung und Abfuhr der ImmoESt für den Verkäufer und unterstützen bei der Beurteilung der Anwendbarkeit von Befreiungsbestimmungen.

Dienstbarkeit - Servitut

Dienstbarkeit / Servitut

Dienstbarkeiten an Liegenschaften sind sehr häufig und in der Regel im Grundbuch eingetragen. Ebenso häufig entspringen daraus Streitigkeiten über das Bestehen, den Umfang oder das Erlöschen einer Dienstbarkeit. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung.

Ersitzung

Ersitzung

Sowohl Dienstbarkeiten als auch das Eigentumsrecht können durch Ersitzung erworben werden. Dafür sind zahlreiche Voraussetzungen nötig. Wir unterstützen Sie bei der Geltendmachung ersessener Ansprüche.

Grundverkehr

Grundverkehr

Die Grundverkehrsgesetze der Länder reglementieren den Erwerb von Liegenschaften durch Ausländer bzw den Erwerb landwirtschaftlicher Flächen. Wir beraten Sie bei sämtlichen damit zusammenhängenden Fragen und stellen die notwendigen Anträge an die zuständige Behörde.

Pfandrecht

Pfandrecht

Banken lassen sich für die Kreditgewährung Pfandrechte im Grundbuch eintragen. Diese können singular (auf einer Liegenschaft) oder simultan (auf mehreren Liegenschaften) lasten. Höchstbetragspfandrechte gelten über das konkrete Rechtsgeschäft hinaus. Wir unterstützen Sie bei dabei auftretenden Fallgestaltungen.

Uebergabevertrag

Übergabevertrag

Wer sein Vermögen an die nächste Generation übertragen will, sollte dies keinesfalls ohne sorgfältige Planung und fundierte Beratung tun. Planungsfehler können zu hohen Steuern beim Übergeber und Streitigkeiten in der nächsten Generation führen. Wir beraten die Eltern- und Großelterngeneration bei einer rechtssicheren Übergabe.

Pflichtteilsverzicht

Pflichtteilsverzicht

Zur Vermeidung nachgelagerter Erbrechtsstreitigkeiten werden oft Pflichtteilsverzichte unterzeichnet. Ein solcher Verzicht sollte nicht leichtfertig abgegeben werden, der Formulierung über den Umfang kommt entscheidende Bedeutung zu. Wir unterstützen Sie bei der Planung und Erstellung derartiger Abkommen.

Grundbuch

Grundbuch

Im Grundbuch werden sämtliche Liegenschaften auf Bundesgebiet geführt und u.a. Eigentümer und Belastungen ausgewiesen. Wir können vor allen österreichischen Bezirksgerichten Eingaben in Grundbuchssachen erstatten.

Kataster

Kataster

Im Kataster werden sämtliche Liegenschaften nummeriert und erfasst. Die Idee geht auf Maria Theresia zurück, mittlerweile ist der Kataster digital abrufbar. Probleme ergeben sich auf bei Liegenschaften im (älteren) Grundsteuerkataster. Wir unterstützen Sie bei sämtlichen damit zusammenhängenden Rechtsfragen.

Reallast

Reallast

Eine Reallast ist eine besondere Form der Belastung einer Liegenschaft. Sie verleiht dem Berechtigten besonderen Schutz. Besonders Leistungen bei bäuerlichen Übergabeverträgen („Ausgedinge“), aber auch Leibrenten werden oft als Reallasten vereinbart. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung der Günstigkeit sowie der Formulierung von Belastungen.

Leibrente

Ein Verkauf (idR einer Liegenschaft) gegen Zahlung einer monatlichen Rente bis Lebensende wird „Leibrente“ genannt. Entscheidende Bedeutung kommt der richtigen Verbücherung im Grundbuch zu. Wir unterstützen Sie bei der Formulierung.

Maklerhonorar_2

Maklerhonorar

Ein Makler erhält für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision (bei Kaufverträgen über Liegenschaften idR 3,6%. Schwierige Fragen ergeben sich, wenn der Maklervertrag noch vor Abschluss beendet wird oder das Geschäft nachträglich wegfällt. Wir unterstützen bei der Geltendmachung der Honoraransprüche.

Grunderwerbssteuer

Grunderwerbsteuer

Wer Eigentümer einer Liegenschaft werden möchte, muss Grunderwerbsteuer bezahlen. Diese fällt auch bei Schenkungen an und ist in diesem Fall sogar besonders schwer zu errechnen. Wir unterstützen Sie bei der Berechnung und Abfuhr der Grunderwerbsteuer.

Immissionen

Immissionen

Das ABGB regelt, welche Beeinträchtigungen vom Nachbargrundstück hingenommen werden müssen. Unzulässige Beeinträchtigung können zB in Form von Lärm, Staub, Geruch oder direkter Ableitungen erfolgen. Wir unterstützen Sie bei der Beurteilung und Abwehr von Immissionen.