Behördenwillkür abgewehrt

Mein Mandant ist Eigentümer umfangreicher landwirtschaftlicher Flächen entlang eines wichtigen Flusses. Der Bürgermeister der betroffenen Gemeinde hat ohne vorherige Rücksprache Grabungsarbeiten am Grundstück meines Mandanten angeordnet, um eine Zufahrt herzustellen. Dies wäre nämlich Voraussetzung, um eine andere Zufahrtsstraße im öffentlichen Gut aufzulassen, um dort ein umstrittenes Gemeindeprojekt umzusetzen. Unserer Unterlassungsklage wurde nun in zwei Instanzen stattgegeben. Der Bürgermeister hat sich dahingehend verantwortet, sich beim wahren Grenzverlauf geirrt und vor Ort keine Einblick in das Rauminformationssystem genommen zu haben. Die Gemeinde musste nicht nur die Rückbaukosten, sondern auch die gesamten Verfahrenskosten übernehmen.