Erfolg im Insolvenzverfahren

Leider ist die Bau- und Immobilienbranche von einer heftigen Insolvenzwelle erschüttert. Unsere Kanzlei ist dabei vielschichtig involviert, sei es als Insolvenzverwalter, als Schuldner- oder als Gläubigervertreter. In einem großen Insolvenzverfahren eines größeren mittelständischen Bauunternehmens konnten wir für unseren Mandanten als betroffenen Gläubiger ein gutes Ergebnis erzielen. Aufgrund der vorhandenen Sicherungsmittel hat unser Mandant keinen Totalausfall erlitten.

Beteiligten wird mehr denn je empfohlen, mit der gebotenen Vorsicht in Projekte zu gehen, regelmäßige Teil- oder Abschlagsrechnungen zu legen und deren pünktliche Bezahlung einzufordern. Sofern dies im Einzelfall vertretbar ist, sind Vorauszahlungen, Erfüllungsgarantien oder bei entsprechenden Anzeichen Sicherstellungen nach § 1170b ABGB zu verlangen.