Der OGH hat entschieden: Im Lockdown muss bei Unbenützbarkeit (wenn nicht anders vereinbart) keine Geschäftsraummiete bezahlt werden. Das Thema wird in den kommenden Wochen wieder an Aktualität gewinnen.
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Der OGH hat entschieden: Im Lockdown muss bei Unbenützbarkeit (wenn nicht anders vereinbart) keine Geschäftsraummiete bezahlt werden. Das Thema wird in den kommenden Wochen wieder an Aktualität gewinnen.