Der OGH hat entschieden: Im Lockdown muss bei Unbenützbarkeit (wenn nicht anders vereinbart) keine Geschäftsraummiete bezahlt werden. Das Thema wird in den kommenden Wochen wieder an Aktualität gewinnen.
Der OGH hat entschieden: Im Lockdown muss bei Unbenützbarkeit (wenn nicht anders vereinbart) keine Geschäftsraummiete bezahlt werden. Das Thema wird in den kommenden Wochen wieder an Aktualität gewinnen.