Bei einer neu gebauten Wohnanlage mit 20 Einheiten kam es aufgrund mangelhafter Abdichtung flächendeckend zu Wassereintritten – ich konnte für die Eigentümergemeinschaft eine Gesamtsanierung durchsetzen. Außerdem konnte ich eine Preisminderung erreichen, da das Gebäude – entgegen der prominenten Zusicherung – nicht in „Premium-Qualität“ errichtet war.
![](https://www.baurechtskanzlei.at/wp-content/uploads/2022/10/05_Riedium-680x1024.jpg)