In einem kuriosen Prozess vor dem LG Linz konnte ich für meinen Mandanten gewinnen: es wurde festgestellt, dass das gesamte Gewerk – 112m2 Kopfsteinplaster samt Nebenanlagen – grob mangelhaft errichtet wurde. Wie sich herausstellte, verfügte der Auftragnehmer nicht einmal über eine Gewerbeberechtigung für Pflasterarbeiten. Mein Mandant erhielt das Deckungskapital für eine Sanierung – mehr als das ursprünglich Bezahlte – zurück. Für den Gegner bleibt die bittere Erkenntnis, dass man nur angreifen sollte, was man auch beherrscht.